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DIE RELIGION DER RÖMER

Die Römer hatten vom Leben nach dem Tod ursprünglich eine eher nüchterne Vorstellung. Trotz vieler regionaler Unterschiede ging der allgemeine Glaube davon aus, dass die Verstorbenen in das Reich der Diis manes, der Totengötter eingingen. Diesen Totengöttern gehörten rechtlich die Gräber, häufig findet sich darum auf der Inschrift auch das Kürzel D(is) M(anibus) - den göttlichen Totengeistern.  Zwar ging der Römer im allgemeinen von einer Weiterexistenz der Seele im Hades aus, hielt diese aber für äußerst freudelos. Deshalb war es wichtig, der Toten regelmäßig zu gedenken, damit sie nicht in Vergessenheit gerieten und damit ihr Dasein wieder eine individuellere Ausprägung erhielt. Da schon die früheste römische Gesetzgebung verbot, Gräber innerhalb der Stadtmauern zu errichten, wich man auf belebte Plätze, wie vor den Stadttoren oder an Straßen, aus, um zu gewährleisten, dass möglichst viele Passanten auf die Gräber aufmerksam und dadurch an die Verstorbenen erinnert wurden. Aus diesem Grund versuchte man auch, innerhalb des eigenen finanziellen Rahmens, möglichst spektakuläre Grabbauten zu errichten. Viele Grabbauten wurden noch zu Lebzeiten errichtet, wie die Inschrift vivus fecit stolz verkündete. Andere baute man nach den oftmals sehr genauen Vorgaben der Verstorbenen und vermerkte dies mit dem Kürzel  EX T H F C (ex testamento heres faciendum curavit - dem Testament gemäß hat der Erbe den Grabstein errichtet), ja es kam sogar vor, dass der vorgegeben Bauplan, in Stein gemeißelt, gut sichtbar eingemauert wurde.

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(c) 2000 by Andreas Heusel (content) und Christoph Wolter (html)
letztes Update 11.06.2000